Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn das Leistungsversprechen objektiv nicht wie geschuldet erfüllt oder eine andere, sich aus dem (vertraglichen oder gesetzlichen) Schuldverhältnis ergebene (Neben-)Pflicht nicht eingehalten wird.
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn das Leistungsversprechen objektiv nicht wie geschuldet erfüllt oder eine andere, sich aus dem (vertraglichen oder gesetzlichen) Schuldverhältnis ergebene (Neben-)Pflicht nicht eingehalten wird.