Überblick über wichtige Aspekte zum Themenbereich „Prokura, Handelsvollmacht,
Vertretungsvollmacht“.
Arten von Mitarbeitern die ein Kaufmann hat
Angestellte
Arbeiter
Auszubildende
Angestellte
verwaltende, technische & kaufmännische Tätigkeiten
Arbeiter
vorwiegend Produktion oder Lager
Auszubildende
erlernen eines Ausbildungsberufes
Prokura
ermächtigt zu allen gerichtlichen & außergerichtlichen Geschäften &
Rechtshandlungen
Veräußerung & Belastung von Grundstücken nur Befugnis
wesentliche Punkte der Prokura
Arten der Prokura
Erteilung
Einschränkung
Beginn
Beendigung
Arten der Prokura
Einzelprokura
Gesamtprokura
Prokura (Einzelprokura sowie die Gesamtprokura) ist geregelt in §§ 48 ff. HGB. Prokura berechtigt zur Führung aller Geschäfte im Namen des Inhabers des Geschafts. Prokura (Einzelprokura und Gesamtprokura) wird durch ausdrückliche Erklärung erteilt und kann nicht beschränkt werden.
Einzelprokura
eine Person ist Vertretungsberechtigt
Zeichnung (Abkürzung): pp oder ppa
Gesamtprokura
mehrere Personen nur gemeinschaftlich verttretungsberechtigt
Zeichnung (Abkürzung) pp oder ppa für jeden
Erteilung
nur durch Kaufmann oder gesetzl. Vertreter
Einschränkung
im Außenverhältnis mit ausdrücklicher Erteilung wirksam
im Innenverhältnis durch vertragliche Absprache
bei Filialbetrieben ´Beschränkung auf eine oder mehrere
Beginn
im Innenverhältnis mit ausdrücklicher Erteilung
im Außenverhältnis wenn Dritte davon Kenntnis haben oder durch Eintragung im
HR
Eintragung ist deklaratorisch
Beendigung
durch Widerruf
Beendigung des Rechtsverhältnisses
Betriebsübergang
Einstellung des Handelsgeschäfts
Tod des Bevollmächtigten, aber nicht bei Tod des Geschäftsinhabers
Handlungsvollmacht
Arten
Erteilung
Beendigung
Arten
Allgemeine Handlungsvollmacht
Artvollmacht
Einzelvollmacht
Allgemeine Handlungsvollmacht
berechtigt zur Vornahme aller Geschäfts-, & Rechtshandlungen des gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb
Artvollmacht
berechtigt zur Vornahme bestimmter wiederkehrender Arten des Geschäftsbetrieb
Einzelvollmacht
berechtigt zur Vornahme eines einzelnen Rechtsgeschäftes
Zeichnung: i.V. oder i.A.
Erteilung
keine Eintragung ins HR
kann stillschweigend erteilt werden
kann auch von Minderkaufleuten erteilt werden
Beendigung
durch widerruf
Beendigung des Rechtsverhältnisses
Einstellung des Handelsgeschäftes
durch Tod des Bevollmächtigten, aber nicht durch des Tod Geschäftsinhabers
Geschäfte, für die Vertretungsvollmachten gesetzl. verboten sind (Untersagte
Rechtsgeschäfte)
Prokura erteilen
Steuererklärung unterschreiben
Bilanzen unterschreiben
Eintragung ins HR anmelden
Eid leisten
Insolvenzverfahren anmelden
Gesellschafter aufnehmen
Geschäft verkaufen