Ein Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zw. Mindestens zwei Personen kraft deren die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der anderen, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern.
Ein Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung zw. Mindestens zwei Personen kraft deren die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der anderen, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern.