Sittenwidrigkeit (Definition, Erklärung, Voraussetzungen).
Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes.
Voraussetzungen:
1. Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung
2. Zwangslage des Bewucherten
3. Bewusstes Ausnutzen durch den Wucherer