Wichtige Aspekte zum Thema Sozialversicherung und Unfallversicherung.
Überblick.
Sozialversicherung
Aufgabe
gesetzliche Festlegung
Aufgaben
Teil der Staatlichen Sozialpolitik
sichert Arbeitnehmer & Angehörige gegen Risiken ab
(z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, betriebl. Unfälle)
gesetzliche Festlegungen
versicherungspflichtige Personen
Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen können
Leistungen, die in Anspruch genommen werden können
Versicherungsträger für die verschiedenen Bereiche
Prinzipien der deutschen Sozialversicherung
Solidaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip
Solidaritätsprinzip
Versichertengemeinschaft hilft jedem Mitglied solidarisch (gemeinschaftlich)
Subsidiaritätsprinzip
Person muss sich zunächst selber helfen
wenn dies nicht möglich greift stärkere Gemeinschaft ein
Pflichtversicherung
jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer in den entsprechenden
Versicherungszweigen anzumelden
Beiträge
richten sich nach Löhnhöhe
Arbeitgeber muss Beiträge an Versicherungen abführen
sonst haftet er für verletzte Fürsorgepflicht
Selbstverwaltung der Sv
Organisationsprinzip der Versicherungsträger der Sv
Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten müssen
Organe werden alle 6 Jahre gewählt
Organe der Selbstverwaltung der Sv
Vertreterversammlung
Vorstand
Vertreterversammlung
Legislative
ehrenamtlicher Vertreter
in Kv, Rv, Uv, zur Hälfte Arbeitnehmer (Versicherte), zur Hälfte Arbeitgeber
Aufgaben der Vertreterversammlung
Aufstellung & Änderung der Satzung
Beschluss über Höhe des Beitragsatzes
Feststellung des Haushaltsplans
Kontrolle des Jahresabschluss
Vorstand
Exekutive
Vorstand & Geschäftsführer von der Vertreterversammlung gewählt
Aufgaben des Vorstandes
Aufstellung Haushaltsplan
Aufbereitung von Anträgen für die Vertreterversammlung
Überwachung & Prüfung der laufenden Geschäftsführer
Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Versicherungsträger
Versicherungspflicht
Beitragsaufbringung
Leistungen
Versicherungsträger
Branche entsprechende Berufsgenossenschaften
Versicherungspflicht
alle Arbeitnehmer unabhängig von Art, Dauer, Höhe des Einkommens
Arbeitgeber
Kinder während des Besuchs vom Kindergarten
Schüler und Studierende
Beitragsaufbringung
Höhe richtet sich nach Arbeitsverdienst & dem Grad der Unfallgefahr
Beiträge trägt Abreitgeber alleine
direkte Abführung an zuständige Berufsgenossenschaft
Leistungen
Maßnahmen zur Unfallverhütung (Unfallverhütungsvorschriften & Aufsichtsbeamte
zur Einhaltung dieser)
bei Arbeitunfällen
bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, nach Hause, berufliche Erkrankungen
Heilbehandlung
Verletztengeld (entsprechend dem Krankengeld der Versicherung)
Berufshilfe (Übergangsgeld, Kostend der Umschulung)
Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente