Treu und Glauben (Definition).
Treu und Glauben – ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Inhalt sich nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden richtet, § 242 BGB.
Treu und Glauben (Definition).
Treu und Glauben – ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Inhalt sich nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden richtet, § 242 BGB.