Günstigkeitsprinzip – Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse
ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.
Günstigkeitsprinzip – Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse
ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.