Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung (WE), durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung (WE), durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt.