Im Rahmen eines juristischen Studiums gibt es die Möglichkeit, die bereits erbrachten Leistungen, z.B. Grundlagenscheine, anrechnen lassen.
Antrag auf die Befreiung vom Nachweis der Fremdsprachenkompetenz und Anrechnung der Grundlagenscheine nach JAG NRW i.d.F. vom 11.03.2003
Muster-Schreiben an die zuständige Stelle an der Universität,
ich studiere Jura an der Universität xxxx im vierten Semester. Ich habe bereits ein juristisches Studium an der Universität xxxx, mit dem Abschluss xxxx absolviert. Im Wesentlichen ist das erste Studium mit der deutschen ersten juristischen Staatsprüfung vergleichbar.
Ich möchte Sie bitten mir einige Leistungen aus meinem ersten Studium auf das laufende Studium anzurechnen. Mich interessiert insbesondere die Befreiung von dem Nachweis der juristischen Fremdsprachenkompetenz und Anrechnung beider Grundlagenscheine.
In Frage kommen insbesondere das römische Recht und Philosophie oder Geschichte, die natürlich im Rahmen meines Studiums mit Betonung auf die juristischen Aspekte behandelt wurden. Bitte prüfen Sie auch, ob mir einige weitere Leistungen angerechnet werden können.
Jedoch möchte ich nicht durch die Anrechnung wegen des Studienkontosystems in ein höheres Semester eingestufft werden. Sollte die Anrechnung aller in Frage kommenden Leistungen ohne einer solchen Einstuffung nicht möglich sein, so informieren Sie mich bitte darüber. Ich werde dann auf die Anrechnung einiger Leistungen aus dem vorherigen Studium verzichten müssen.