Der Anspruchsaufbau in juruistischer Prüfung.
Die folgende Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten:
VERTRAG VERTRAUEN GESETZ
VERTRAG
Vertragliche Ansprüche
Primäransprüche (Erfüllung)
Sekundäransprüche (Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Surrogat)
VERTRAUEN
Vertragsähnliche Ansprüche
Schadensersatzanspruch gemäß § 122 BGB
Vorvertragliches Vertrauensverhältnis: culpa in contrahendo
Geschäftsführung ohne Auftrag, (§§ 677 ff BGB
GESETZ
Dingliche Ansprüche
sowie die damit zusammenhängenden nichtdinglichen Folgeansprüche
Deliktische Ansprüche (§§ 823 ff BGB) und Gefährdungshaftung
Bereicherungsrechtliche Ansprüche (§§ 812 ff BGB)
Sind mehrere Ansprüche einer Gruppe zu prüfen (z.B. mehrere deliktische Ansprüche), so sind diese nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen zu ordnen.
Der historische Aufbau (= Die Ausnahme)
Ausnahmsweise ist ein historischer Anspruchsaufbau indiziert (= chronologische Prüfungsreihenfolge)
z.B.: Im Sachenrecht wird oft die Frage gestellt, wer Eigentümer einer Sache ist. Dabei sind – abweichend vom Anspruchsaufbau – die verschiedenen Eigentumsübergänge zu prüfen und darzustellen, beginnend mit dem anfänglichen Eigentümer bis zum aktuellen.