Fahrlässigkeit (Definition) – fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Fahrlässigkeit (Definition) – fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Grobe Fahrlässigkeit (Definition) – grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt und dasjenige außer Acht lässt, was jedem eingeleuchtet hätte.
Leichteste Fahrlässigkeit (Definition) ist gegeben bei geringfügigen Sorgfaltsverstößen, mithin in Fällen des einfachen „Sich-Versprechens“, „Sich-Vergreifens“ oder „Sich-Vertuns“.