Leichteste Fahrlässigkeit (Definition) ist gegeben bei geringfügigen Sorgfaltsverstößen, mithin in Fällen des einfachen „Sich-Versprechens“, „Sich-Vergreifens“ oder „Sich-Vertuns“.
Leichteste Fahrlässigkeit (Definition) ist gegeben bei geringfügigen Sorgfaltsverstößen, mithin in Fällen des einfachen „Sich-Versprechens“, „Sich-Vergreifens“ oder „Sich-Vertuns“.