Geschäftsherr | Definition, Bedeutung, Beispiele
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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Mitschrift, Skript Sommersemester 2005 [Stichpunkte; Vollständigkeit unbekannt] Der Geschäftsname. Funktionen: – klare Trennung zw. Privat- und Kaufmann – Individualisierung Gesellschaft (Kaufmann) Rechtlicher Träger eines Unternehmens Unternehmen (Betrieb) Keine Rechtsform, reine Arbeit …
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Handels- und Gesellschaftsrecht Mitschrift von der Vorlesung (Sommersemester 2005) Der Geschäftsname. Funktionen: Trennung zwischen Privat- und Kaufmann Individualisierung 1. Gesellschaft (Kaufmann) Rechtlicher Träger eines Unternehmens 2. Unternehmen (Betrieb) Keine Rechtsform, reine Arbeit 3. Firma (Name) Firmengrundsätze 1. Individualisierbarkeit, § 18…
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Wissensvertreter (Definition). Wissensvertreter – ein nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn als Repräsentant im Rechtsverkehr dazu Berufener, bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und anfallende Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten.
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Kollusion (Definition). Kollusion – bewusstes Zusammenwirken des Vertreters und des Geschäftspartners zum Nachteil des Geschäftsherrn (§138 sittenwidrig).
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Erfüllungsgehilfe (Definition). Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis als seine Hilfsperson tätig wird.
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Verrichtungsgehilfe (Definition, Begriff) Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interessenkreis weisungsgebunden tätig wird.