Wissensvertreter (Definition).
Wissensvertreter – ein nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn als Repräsentant im Rechtsverkehr dazu Berufener, bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und anfallende Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten.