Der Rückgriff des Unternehmers, auch Unternehmerregress genannt sit geregelt in §§ 478, 479 BGB: Voraussetzungen – Verbrauchsgüterkauf über neu hergestellte Sachen – Verkäufer (Unternehmer) muss aufgrund eines Mangels die Sache zurücknehmen oder Kaufpreis wurde gemindert – Unternehmer hat Kaufsache von…