Leistungskondiktion | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Kondiktionsart im Bereicherungsrecht

Das deutsche Bereicherungsrecht unterscheidet die Leistungskondiktion („durch Leistung“) und die verschiedenen Nichtleistungskondiktionen („in sonstiger Weise“). Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Alternativen des § 812 BGB. Rechtsfolge ist bei allen die Herausgabe des Erlangten bzw. Wertersatz. Die Leistungskondiktionen sind

Press-Release

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