Das deutsche Bereicherungsrecht unterscheidet die Leistungskondiktion („durch Leistung“) und die verschiedenen Nichtleistungskondiktionen („in sonstiger Weise“). Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Alternativen des § 812 BGB. Rechtsfolge ist bei allen die Herausgabe des Erlangten bzw. Wertersatz. Die Leistungskondiktionen sind…