Selbstorganschaft vs Fremdorganschaft Selbstorganschaft (bei allen Personengesellschaften): die Gesellschafter einer Personengesellschaft führen die Geschäfte und vertreten die Gesellschaft selber. Fremdorganschaft im Unterschied dazu ist bei Kapitalgesellschaften möglich. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung und Vertretung können Nichtgesellschaftern geleistet werden. idz.