Rechtsquelle: (1) Entstehungsursache einer Rechtsnorm, (2) Erscheinungsformen des Rechts, darunter: Das Grundgesetz, Parlamentsgesetze (des Bundes und der Länder), Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht, sowie Europarecht.
Rechtsquelle: (1) Entstehungsursache einer Rechtsnorm, (2) Erscheinungsformen des Rechts, darunter: Das Grundgesetz, Parlamentsgesetze (des Bundes und der Länder), Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht, sowie Europarecht.