Rechtsquelle:
(1) Entstehungsursache einer Rechtsnorm,
(2) Erscheinungsformen des Rechts, darunter:
Das Grundgesetz,
Parlamentsgesetze (des Bundes und der Länder),
Rechtsverordnungen,
Satzungen,
Gewohnheitsrecht,
sowie Europarecht.
Rechtsquelle:
(1) Entstehungsursache einer Rechtsnorm,
(2) Erscheinungsformen des Rechts, darunter:
Das Grundgesetz,
Parlamentsgesetze (des Bundes und der Länder),
Rechtsverordnungen,
Satzungen,
Gewohnheitsrecht,
sowie Europarecht.