Strafrecht BT I § 228 Einwilligung des Opfers Im Strafrecht findet keine Analoge Anwendung der Normen statt. Beginn des Lebensschutzes (siehe Fall 1) Entscheidend für Todesfeststellung ist der Hirntod. Dieser muss von mindestens 3 unabhängigen Ärzten festgestellt werden. §§ 211,…