Sicherheit im Rahmen des Kreditsicherungsrechts Hier unterscheidet man die zwei Arten der Sicherheit: Realsicherheit und Personalsicherheit. Die Realsicherheit hat den folgenden Sicherungscharakter. Man spricht über Befriedigung aus dinglichem Recht vor anderen Gläubigern. Mögliche Anwendung findet sich im Pfandrecht, Sicherungseigentum, Hypothek…