Sicherheit im Rahmen des Kreditsicherungsrechts
Hier unterscheidet man die zwei Arten der Sicherheit: Realsicherheit und Personalsicherheit.
Die Realsicherheit hat den folgenden Sicherungscharakter. Man spricht über Befriedigung aus dinglichem Recht vor anderen Gläubigern. Mögliche Anwendung findet sich im Pfandrecht, Sicherungseigentum, Hypothek oder Grundschuld.
Personalsicherheit setzt die Haftung einer weiteren Vermögensmasse. Anwendungsbereich: Bürgschaft, Garantievertrag. idz.