Demokratie (Definition). Demokratie ist die durch Wahlen des Volkes ausgeübte Herrschaft des Volkes.
Demokratie (Definition). Demokratie ist die durch Wahlen des Volkes ausgeübte Herrschaft des Volkes.
Wahlen (Definition) Die Wahlgrundsätze sind im Art. 38 GG erwähnt: Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Allgemein ist eine Wahl, wenn alle Deutschen aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden) an Wahlen teilnehmen können. Unmittelbar ist eine Wahl, wenn die Abgeordneten…
Bildung einer terroristischen Vereinigung, § 129a StGB. — Kommentar einer Nicht-Juristin. Rechtswissenschaftler aufgepasst: Stimme aus dem Volk. Interessanter Blickwinkel im Bezug auf Verständnis der Normen. — Der vorliegende Paragraph spricht über ein sehr gefährliches und leider ein sehr für heute…