Wahlen (Definition)
Die Wahlgrundsätze sind im Art. 38 GG erwähnt: Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Allgemein ist eine Wahl, wenn alle Deutschen aktiv (wählen) und passiv (gewählt werden) an Wahlen teilnehmen können.
Unmittelbar ist eine Wahl, wenn die Abgeordneten direkt also ohne die Zwischenschatung von Wahlmännern vom Volk gewählt werden.
Freie Wahl bedeutet, dass jeder Wahberechtigte während der Wahl sein Wahrecht ohne staatlichen Zwang ausüben kann.
Gleiche Wahl bedeutet, dass jeder Stimme der gleiche Zählwert zukommt.
Geheim wird gewählt, wenn bei dem Wahlgang selbst keine direkte Kontrolle des Wahlinhalts erfolgt, man also unbeobachtet sein Wahlrecht ausüben kann.