Der Eisbär – im Rahmen des Prozessbetruges vor einem Gericht eine Bezeichnung für Zielperson mit sauberer Vergangenheit. Durch Tricksereien versuchen die Betrüger die Zielperson ins schlechte Licht zu rücken (Rufschädigung). Man spricht dann über immer enger werdenden Lebensraum für Eisbär oder Eisbären.
Vermutlich werden auf illegalen Wegen die produzierten Pseudoinformationen oder Irrtümer an die Richter getragen, um schlechte Eindrücke zu erwecken (Ruf-Mord). Verbotene Einflussnahme auf Gerichtsprozess; keine harmlose Gerüchteküche.