Art. 5 GG besagt: (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Was ist Forschungsfreiheit
Veröffentlicht in Gesellschaft > Forschung, Forschung-und-Lehre, Forschungsfreiheit, Kunst, Lehre, Verfassung, Wissenschaft