Was ist Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit (Definition).

Geschäftsfähigkeit – Fähigkeit, persönlich im eigenen Namen an Rechtsgeschäftigen beteiligt zu sein.

Abgrenzung zu den beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 2, 106 BGB): Minderjährige nach Vollendung des 7. Lebensjahres und Geschäftsunfähigen (§§ 104, 105 BGB): Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres / bei dauerhafter krankhafter Störung der Geistestätigkeit.

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