Der Verwaltungsakt bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher oder hoheitlicher Organe, die einzelne Fragen im Verhältnis zwischen Bürger und Staat für beide Seiten rechtlich verbindlich festlegt. Das ist jede Verfügung, Entscheidung oder sonstiges hoheitliches Handeln, das die unten genannten Voraussetzungen erfüllt. Eine in der Praxis häufig anzutreffende Form von Verwaltungsakten sind behördliche Bescheide. Aber auch Maßnahmen, bei denen man nicht auf den ersten Blick einen Verwaltungsakt vermuten würde, sind darunter zu zählen. So zum Beispiel auch die Handzeichen eines Polizisten.