Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht. —
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht. —
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht.
Parteiautonomie – Rechtswahlfreiheit im IPR (z.B. Art. 27 EGBGB), s. auch „professio iuris“.
ordre public – Öffentliche Ordnung (Art. 6 EGBGB)
loi uniforme – Staatsvertragliche (Kollisions-)Norm, welche nicht nur im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten, sondern in allen Fällen mit Auslandsbezug Anwendung findet.
locus regit actum – „Der Ort bestimmt die Handlung“. Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB)
lex stabuli – das Recht des Standorts (Heimathafens, Zulassungsortes etc.)
lex rei sitae – „Das Gesetz der gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes, an dem sich die Sache befindet (Art. 43 I EGBGB)
lex patriae – Heimatrecht
lex loci delicti (commissi) – Recht des Deliktsortes (Art. 40 I EGBGB)
lex loci contractus – Recht des Vertragsabschlußortes.
lex loci actus – das Recht des Handlungsortes.
lex fori (Definition) – das am (jeweiligen) Gerichtsort geltende Recht
lex domicilii – das Recht des Wohnsitzstaates
lex destinationis – das Recht des Bestimmungsortes
lex causae (Definition) – das Recht, welches die jeweilige Sachfrage anwendbar ist.
lex cartae sitae – Recht des Ortes, an dem sich eine Urkunde befindet.
ius sanguinis – Das Recht der Abstammung (Staatsangehörigkeitsrecht).
Güterrechtsstatut (Definition) – das auf die güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten anwendbare Recht.
Günstigkeitsprinzip – Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.
Gesellschaftsstatut – das auf eine Gesellschaft anwendbare Recht.
Geschäftsstatut – im internationalen Privatrecht das auf eine Rechtshandlung anwendbare materielle Recht.
Gesamtverweisung – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung bezieht (Voraussetzung einer Rück- oder Weiterverweisung)