Die Menschenwürde ist der Eigenwert eines Menschen, der ihm kraft seiner Persönlichkeit zukommt.
Die Menschenwürde ist der Eigenwert eines Menschen, der ihm kraft seiner Persönlichkeit zukommt.
Gewissensentscheidung ist jede ernstliche und sittliche, d.h. an den Kategorien von “Gut und Böse” orientierte Entscheidung.
Meinung ist jede Form der Äußerung und Verbreitung von Wertungen und Tatsachen.
Informationsfreiheit soll jedem die Möglichkeit geben, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Allgemein zugänglichen Quellen sind all die Informationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind; z.B. Bibliotheksbestände, Zeitungen, Fernsehsendungen usw.
Fahrlässigkeit (Definition) – fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlmengen in den ihm anvertrauten Waren- oder Geldbeständen. Quelle: Reinicke ZfA 1976, 215, 216 f.
Grobe Fahrlässigkeit (Definition) – grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt und dasjenige außer Acht lässt, was jedem eingeleuchtet hätte.
Leichteste Fahrlässigkeit (Definition) ist gegeben bei geringfügigen Sorgfaltsverstößen, mithin in Fällen des einfachen „Sich-Versprechens“, „Sich-Vergreifens“ oder „Sich-Vertuns“.
Wirkungsstatut (Definition) – das Recht, dem die Wirkungen eines rechtlichen Vorgangs unterliegen.
Weiterverweisung (Definition) – Verweisung der im Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht eines dritten Staates. Kann ihrerseits Gesamt- oder Sachnormverweisung sein.
Vorfrage (Definition) – Kollisionsrechtliche Behandlung präjudizieller Rechtsverhältnisse (Rechtsfolge des materiellen Rechts im Tatbestand einer Kollisions- oder Sachnorm)
Vorbehaltsklausel (Definition) – ordre public
Transposition – (veränderte) Übernahme einer nach ausländischem Recht entstandenen Rechtslage (Art. 43 II EGBGB).
Statutenwechsel (Definition) – Wechsel der auf einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnung infolge Änderung der Anknüpfungstatsachen oder der maßgeblichen Kollisionsnorm
Statut (Definition) – Die für eine bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut, Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.)
Sachnormverweisung (Definition) – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB.
Sachnorm (Definition) – Norm, die eine Rechtsfolge auf der Ebene des materiellen Rechts enthält.
(hidden) renvoi – (versteckte) Rück- oder Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht (IPR).
Qualifikation – Kategorisierung einer Rechtsfrage zur Auffindung der maßgeblichen Kollisionsnorm (Ermittlung des sachlichen Anwendungsbereichs einer Kollisionsnorm)