Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die als Rechtsfolge einen Anspruch gewährt. Unter einem Anspruch versteht man das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (legaldefiniert in § 194 BGB). Bsp.: §§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB; 433 Abs. 2; 823 Abs. 1; 985 BGB.
Was ist Anspruchsgrundlage
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