Empfängerhorizont – es kommt nicht nur darauf an, wie der Empfänger die (empfangsbedürftige) Erklärung (Willenserklärung) tatsächlich verstanden hat, sondern wie er sie bei Aufbringung der zumutbaren Sorgfalt verstehen durfte.
Empfängerhorizont – es kommt nicht nur darauf an, wie der Empfänger die (empfangsbedürftige) Erklärung (Willenserklärung) tatsächlich verstanden hat, sondern wie er sie bei Aufbringung der zumutbaren Sorgfalt verstehen durfte.