Abschreibungen (Kostenrechnung, Bilanzierung, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaft).
Abschreibungen erfassen die Wertminderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Positionen des Anlagevermögens oder Umlaufvermögens. Sie werden im Rahmen des handelsbilanziellen Abschlusses, beim steuerrechtlichen Jahresabschluss und in der Kostenrechnung verrechnet.
Als Abschreibungen werden vor allem die aufgrund einer planmäßigen Rechnung ermittelten Wertminderungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die eine mehrjährige Nutzungsdauer haben, bezeichnet. Der Begriff der Abschreibungen wird aber auch verwendet, um außerplanmäßige Wertminderungen des Anlage- und Umlaufvermögens zu erfassen und zu verrechnen.