Abstraktionsprinzip – Unter dem Abstraktionsprinzip versteht man, dass die Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Verfügungsgeschäft ist.
Abstraktionsprinzip – Unter dem Abstraktionsprinzip versteht man, dass die Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Verfügungsgeschäft ist.