Terminator – jede Abgrenzung, wie z.B. das Spiel zwischen Licht und Schatten. Terminator-Begriff in der Informatik – ein Trennungszeichen.
Terminator – jede Abgrenzung, wie z.B. das Spiel zwischen Licht und Schatten. Terminator-Begriff in der Informatik – ein Trennungszeichen.
versteckter Dissens (Definition). Dissens, versteckter – liegt vor, wenn nicht über alle regelungsbedürftigen Punkte eine Einigung der Parteien erzielt wurde, und dies wenigstens einer Partei unbekannt ist.
Dissens, offener – der sog. offene Dissens ist ein Zustand bei Vertragsverhandlungen, bei dem beiden Parteien bewusst ist, daß noch keine Einigung gegeben ist, weil entweder die Erklärungen in ihrem maßgeblichen Inhalt nicht übereinstimmen oder weil ein regelungsbedürftiger Punkt noch…
dilatorisch – rechtshemmend, aufschiebend.
culpa in contrahendo (Definition) culpa in contrahendo – Verschulden bei (bzw. vor) Vertragsschluss, §§ 311 II, 241 II BGB.
Arglist (Definition). Arglist – Bewusstsein, dass der Getäuschte die Willenserklärung ohne die Täuschung nicht, nicht so oder nicht zu dieser Zeit abgegeben hätte.
äquivalent kausal (Definition). äquivalent kausal – wenn ein Ereignis nicht hinweggedacht werden könnte, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non).
Anspruch (Definition). Anspruch – das Recht von jemanden ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu fordern
Auslegung (Definition) Auslegung – Ermittlung des tatsächlichen Parteiwillens. Kriterien hierfür sind: Wortlaut, Systematik (Stellung im Gesetzeszusammenhang), Normzweck (Telos), Entstehungsgeschichte und Verfassungskonformität.
Anscheinsvollmacht (Definition). Anscheinvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln des Vertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftspartner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige…
adäquat kausal (Definition) adäquat kausal – Jedes Verhalten, das vom Standpunkt eines optimalen Betrachters und nach den nur dem Handelnden bekannten Umständen generell und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge außer Betracht bleibenden…
Nasciturus (Definition, Begriff). Nasciturus – empfangenes, aber noch ungeborenes Kind (Leibesfrucht).
Quasiverkäufer Quasiverkäufer – Vertreter, welcher ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Rechtsgeschäft hat, so dass er selbst als Partei zu betrachten ist.
Vertrauensschaden (Definition). Vertrauensschaden – Schaden, den der Erklärungsempfänger dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der vom Erklärenden abgegeben Willenserklärung (WE) vertraut, sog. Negatives Interesse.
Verrichtungsgehilfe (Definition, Begriff) Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interessenkreis weisungsgebunden tätig wird.
Totaldissens (Definition) Totaldissens – Dissens bezüglich der Essentialen einer Einigung.
Verität (Definition). Verität- rechtlicher Bestand (Existenz) z.B. eines Rechtes.
Schweigen, beredtes (Definition). Beredtes Schweigen – Schweigen als Erklärungshandlung (echte WE), von Parteien als Zeichen vereinbart.
Scheinkonsens (Definition). Scheinkonsens – objektiv scheinbar vorliegender Konsens, der auf Mehrdeutigkeit beruht.
Verfahrensablauf in Familiensachen ist in deutschen Gerichten und Jugendhilfe von gravierenden Fehlern und Verstößen begleitet. Das ist nichts Neues. Es handelt sich um Nötigung zwecks „invitatio ad offerendum“ von Schmiergeldern. (Abgabe eines Angebots zum Schmieren). Kinder werden zur Ware. Nötigung…
Sippenhaftung – Zusammenhalt der Kriminellen. Deckung einander im Zirkel. Kollektivhaftung statt persönlicher Verantwortung nach Gesetz, Hilfestellung der Gruppenmitglieder bei gesetzlichen Verstößen.
Ganoven-Sprache – bestimmter Kriminellen-Jargon. Ein Abgrenzung zu anderen Subkultur-Sprachen ist wohl nur für Insider möglich.
Argot – eine künstliche Geheimsprache, Jargon ohne bestimmte Regeln.
Was ist bei der Probefahrt zu beachten? Wie wählen Sie das Auto,das gerade Ihnen passt? Sie setzen sich ans Steuer und starten los! Egal wie viele Testfahrten Sie bereits unternommen haben, Sie sollten sich bei jeder Probefahrt genauso wie bei…
Theorie des Rechts; Definition „accidentialia negotii“ – Vertragliche Nebenpunkte, die nach Belieben der Vertragsparteien geregelt werden können, aber nicht konstitutiv wirken. Empfehlung: Für eine ausführliche Rechtsberatung empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt mit der kompetenten rechtlichen Beratung zu beauftragen.