Mitschrift / Skript / Vorlesung Zivilprozessrecht 2005 [Vollständigkeit der der Mitschrift unbekannt – nur wenige Abschnitte] Gerichte und Anzahl der Richter AG – 1 LG – 3 OLG – 3 BGH – 5 – Instanzenzüge Schema – Der Richter darf…
Das deutsche Bereicherungsrecht unterscheidet die Leistungskondiktion („durch Leistung“) und die verschiedenen Nichtleistungskondiktionen („in sonstiger Weise“). Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Alternativen des § 812 BGB. Rechtsfolge ist bei allen die Herausgabe des Erlangten bzw. Wertersatz. Die Leistungskondiktionen sind…
Saldotheorie im Bereicherungsrecht. Prinzipiell ist jeder Anspruch auf Herausgabe selbstständig. Das heißt, es kann durchaus sein, daß der Verkäufer den Kaufpreis herausgeben muß, der Käufer aber wegen Entreicherung die erworbene Sache nicht. Der Bundesgerichtshof hat daher durch die richterrechtliche Schaffung…