Was ist lex rei sitae

lex rei sitae – „Das Gesetz der gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes,
an dem sich die Sache befindet (Art. 43 I EGBGB)

Veröffentlicht in Wissenschaft > , , ,

Press-Release

Praxis-Studie

Wie kann man die Betrüger-Manipulationen erkennen, beweisen oder abwenden?

Schau Dir das neue Betrugs-Lexikon an. Maschen und Begriffe in der Ganoven- und Ermittler-Sprache. Unterwelt vom Feinsten. Ein köstlicher linguistischer Genuss und nützliche kriminologische Kenntnisse für Prävention. Einmalige Sammlung des Autors.
Zähler: 2976812