Mängel Erkennbarkeit
Offener Mangel
Versteckter Mangel
Arglistig verschwiegener Mangel
offener Mangel
sofort erkennbar
versteckter Mangel
nicht sofort erkennbar
arglistig verschwiegener Mangel
dem Verkäufer bekannt, aber verschwiegen
Empfängerpflichten zweiseitiger Handelskauf
Untersuchungspflicht
Rügepflicht
Aufbewahrungspflicht
Untersuchungspflicht
Ware unverzüglich untersuchen
Rügepflicht
offene Mängel: unverzüglich nach Untersuchung
verborgener Mangel: unverzüglich nach entdecken, aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung
Aufbewahrungspflicht
bei Distanzkauf ordnungsgemäß selbst Lagern
bei Platzkauf kann Ware zurückgeschickt werden
Käuferrechte zweiseitiger Handelskauf
Qualitätsmangel
Gattungsmangel
Quantitätsmangel
Qualitätsmangel
Mangel in der Güte und Beschaffenheit
fehlerhaft Gebrauch nicht möglich
zugesicherte Eigenschaft fehlt
=> Käufer kann verlangen:
Wandelung
Minderung
Umtausch
Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Wandelung
Annulierung des Vertrags
Minderung
Reduzierung Kaufpreis
Umtausch
nur bei Gattungsware
Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei
Fehlen zugesicherter Leistung
arglistigen Verschweigen
WUMS = die Rechte aus mangelhafter Lieferung
Gattungsmangel
Mangel in der Art
Genehmigungsfähige Falschlieferung (Lieferung entspricht nur ungefähr)
Rechtsfolge wie bei Qualitätsmangel
Genehmigungsfähige Falschlieferung (erhebliche Abweichung)
Rechtsfolge: Käufer nimmt an =>neuer Kaufvertrag
Käufer lehnt ab =>Kaufvertrag muss erfüllt werden, Lieferungsverzug ist anzuwenden
Quantitätsmangel
Mangel in der Menge
offene Minderlieferung/Mehrlieferung
verborgene Minderlieferung/Mehrlieferung
offene Minder-, Mehrlieferung
auf Lieferschein, Rechnung oder sonstiger Mitteilung zu erkennen
Rechtsfolge: bei Minderlieferung nur entsprechend zahlen
bei Mehrlieferung rechtzeitig Rügen sonst entsprechend zahlen
verborgene Minder-, Mehrlieferung
erst durch auspacken erkennbar
Rechtsfolge: bei Minderlieferung unverzüglich Rügen sonst sonst vollen Preis zahlen
bei Mehrlieferung wie offene Mehrlieferung
Unterschiede bürgerlicher Kauf und einseitiger Handelskauf zu zweiseitigem Handelskauf
muss nicht unverzüglich prüfen
muss nicht unverzüglich gerügt werden, aber innerhalb von 6 Monaten
bei Minderlieferung kann auf Nachlieferung bestanden werden
bei Mehrlieferung nur bestellte Ware zahlen
bei Gattungsmängeln kann Käufer auf Lieferung bestehen