Voraussetzung Lieferungsverzug
Fälligkeit
Verschulden
Fälligkeit
Liefertermin kalendermäßig bestimmt, dann ohne Mahnung im Verzug
Liefertermin kalendermäßig nicht bestimmt, dann nur durch Mahnung im Verzug
Verschulden
fahrlässiges Verschulden oder Vorsatz
gilt nur für Spezieskauf/Stückkauf
bei Gattungsware auch ohne Verschulden in Verzug da Ware wieder beschaffbar
Käuferrechte bei Verzug
ohne Nachfristsetzung
mit angemessener Nachfristsetzung
ohne Nachfristsetzung
Erfüllung des Vertrages
Erfüllung des Vertrages und die Berechnung eines Verzugsschadens
mit angemessener Nachfristsetzung
Ablehnung der Lieferung und Rücktritt vom Kaufvertrag
Ablehnung der Lieferung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
konkreter Schaden
tatsächlicher Schaden
mit Belegen nachweisbar
abstrakter Schaden
entgangener Gewinn
Imageverlust
Vertragsstrafe
Konventionalstrafe, die unabhängig vom Schaden vereinbart wird
Besonderheiten bei Fixkauf
Fixhandelskauf
Fixgeschäft
Fixhandelskauf
anwendbar beim ein-, zweiseitigem Handelsgeschäft
bei Nichtverschulden durch Lieferer
bei Verschulden durch Lieferer
Fixgeschäft
anwendbar beim bürgerlichem Kauf
bei Nichtverschulden durch Lieferer
bei Verschulden durch Lieferer
Fixhandelskauf bei Nichtverschulden
Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung
Erfüllung des Vertrages (muss Lieferer angezeigt werden)
Fixhandelskauf bei Verschulden
Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung
Erfüllung des Vertrages (muss Lieferer angezeigt werden)
Schadenersatz wegen Nichterfüllung ohne Nachfristsetzung
Fixgeschäft bei Nichtverschulden
Rücktritt vom Vertrag ohne Nachfristsetzung (muss dem Lieferer angezeigt werden)
Fixgeschäft bei Verschulden
auf Lieferung bestehen
auf Lieferung bestehen und Verzugsschaden einfordern
Rücktritt vom Vertrag
Schadenersatz wegen Nichterfüllung