WE – Willenserklärung (Recht).
Eine WE ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
(Sie besteht aus: Wille und Erklärung, wobei sich der Wille wiederum in Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswillen unterteilen lässt.) z.B: Angebot, Annahme.
Siehe auch:
Abgabe einer Willenserklärung
Annahme einer Willenserklärung