Statut (Definition) – Die für eine bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut, Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.)
Statut (Definition) – Die für eine bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut, Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.)
Sachnormverweisung (Definition) – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB.
Sachnorm (Definition) – Norm, die eine Rechtsfolge auf der Ebene des materiellen Rechts enthält.
Berufsträger (Definition) Der Begriff Berufsträger kommt im Zusammenhang mit den freien Berufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. Freiberufler erbringen – in Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit – persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig selbständige Dienstleistungen höherer Art. In der steuerberatenden Praxis…
Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist: ppa. – per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura). Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor. Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.
(hidden) renvoi – (versteckte) Rück- oder Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht (IPR).
Qualifikation – Kategorisierung einer Rechtsfrage zur Auffindung der maßgeblichen Kollisionsnorm (Ermittlung des sachlichen Anwendungsbereichs einer Kollisionsnorm)
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht. —
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht.
Parteiautonomie – Rechtswahlfreiheit im IPR (z.B. Art. 27 EGBGB), s. auch „professio iuris“.
ordre public – Öffentliche Ordnung (Art. 6 EGBGB)
loi uniforme – Staatsvertragliche (Kollisions-)Norm, welche nicht nur im Verhältnis zu Mitgliedsstaaten, sondern in allen Fällen mit Auslandsbezug Anwendung findet.
locus regit actum – „Der Ort bestimmt die Handlung“. Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB)
lex stabuli – das Recht des Standorts (Heimathafens, Zulassungsortes etc.)
lex rei sitae – „Das Gesetz der gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes, an dem sich die Sache befindet (Art. 43 I EGBGB)
lex patriae – Heimatrecht
lex loci delicti (commissi) – Recht des Deliktsortes (Art. 40 I EGBGB)
lex loci contractus – Recht des Vertragsabschlußortes.
lex loci actus – das Recht des Handlungsortes.
lex fori (Definition) – das am (jeweiligen) Gerichtsort geltende Recht
lex domicilii – das Recht des Wohnsitzstaates