Rechtsfolge | Definition, Bedeutung, Beispiele
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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht – Mitschrift, Skript Sommersemester 2005 [Stichpunkte; Vollständigkeit unbekannt] Der Geschäftsname. Funktionen: – klare Trennung zw. Privat- und Kaufmann – Individualisierung Gesellschaft (Kaufmann) Rechtlicher Träger eines Unternehmens Unternehmen (Betrieb) Keine Rechtsform, reine Arbeit …
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Europarecht Vorlesung, Skript, Mitschrift Vorlesung Europarecht, Skript / Mitschrift [WS 2005/2006] 1. TEIL: Grundlagen § 1 Begriff des Europarechts – Erkenntnisinteresse der Vorlesung Recht der EU (Europäische Union) =/= Recht der EG (Europäische Gemeinschaften) – Das in Deutschland geltende Recht…
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Arbeitsrecht Vorlesung, Mitschrift, Skript Arbeitsrecht Vorlesung, Mitschrift / Skript 2005 [Vollständigkeit der Mitschrift geschätzt: 85%] Arbeitsvertrag – ist eine Unterart von Dienstvertrag, § 611 BGB. Besondere Merkmale an der Seite des AN (Arbeitnehmers); des Erbringers der Arbeitsleistung: – keine selbständige…
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Sachnorm (Definition) – Norm, die eine Rechtsfolge auf der Ebene des materiellen Rechts enthält.
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Anknüpfung – Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm —
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Handels- und Gesellschaftsrecht Mitschrift von der Vorlesung (Sommersemester 2005) Der Geschäftsname. Funktionen: Trennung zwischen Privat- und Kaufmann Individualisierung 1. Gesellschaft (Kaufmann) Rechtlicher Träger eines Unternehmens 2. Unternehmen (Betrieb) Keine Rechtsform, reine Arbeit 3. Firma (Name) Firmengrundsätze 1. Individualisierbarkeit, § 18…
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Der Rückgriff des Unternehmers, auch Unternehmerregress genannt sit geregelt in §§ 478, 479 BGB: Voraussetzungen – Verbrauchsgüterkauf über neu hergestellte Sachen – Verkäufer (Unternehmer) muss aufgrund eines Mangels die Sache zurücknehmen oder Kaufpreis wurde gemindert – Unternehmer hat Kaufsache von…
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Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die als Rechtsfolge einen Anspruch gewährt. Unter einem Anspruch versteht man das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (legaldefiniert in § 194 BGB). Bsp.: §§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB;…
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Ein Rechtsgeschäft (RG) ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) besteht, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. (Voraussetzung ist aber, dass die Rechtsordnung die gewollte Rechtsfolge anerkennt.) z.B.:…
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WE – Willenserklärung (Recht). Eine WE ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.(Sie besteht aus: Wille und Erklärung, wobei sich der Wille wiederum in Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswillen unterteilen lässt.) z.B: Angebot, Annahme. Siehe auch:Abgabe…
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Das deutsche Bereicherungsrecht unterscheidet die Leistungskondiktion („durch Leistung“) und die verschiedenen Nichtleistungskondiktionen („in sonstiger Weise“). Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Alternativen des § 812 BGB. Rechtsfolge ist bei allen die Herausgabe des Erlangten bzw. Wertersatz. Die Leistungskondiktionen sind…