Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (RG), das grundsätzlich aus zwei übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (WE) von mindestens zwei Personen, namentlich Angebot und Annahme, besteht. Zum Beispiel: Kaufvertrag, Einigung iSv. § 929 BGB.