Wissenschaft | Definition, Bedeutung, Beispiele
https://nbs-research.com/was-ist/wer-will-was-von-wem-woraus/
Wer will Was von Wem Woraus? Die Formel in der juristischen Prüfung (Zivilrecht). Mehrheit von Personen: Sowohl auf der Anspruchsteller- wie auf der Anspruchsgegnerseite können mehrere (natürliche oder juristische) Personen vorhanden sein. Hier ist zunächst eine Untergliederung nach den Personen…
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Der Anspruchsaufbau in juruistischer Prüfung. Die folgende Prüfungsreihenfolge ist grundsätzlich einzuhalten: VERTRAG VERTRAUEN GESETZ VERTRAG Vertragliche Ansprüche Primäransprüche (Erfüllung) Sekundäransprüche (Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Surrogat) VERTRAUEN Vertragsähnliche Ansprüche Schadensersatzanspruch gemäß § 122 BGB Vorvertragliches Vertrauensverhältnis: culpa in contrahendo Geschäftsführung ohne Auftrag, (§§…
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Der juristische Gutachtenstil. Der Gutachtenstil zeichnet sich gegenüber dem Urteilsstil dadurch aus, dass die Begründung vor dem Ergebnis geliefert wird. Ziel ist es, Für und Wider schematisch und unvoreingenommen gegeneinander abzuwägen. Dabei ist der kürzeste Weg nicht immer der bestmögliche,…
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Wissensvertreter (Definition). Wissensvertreter – ein nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn als Repräsentant im Rechtsverkehr dazu Berufener, bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und anfallende Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzuleiten.
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Vertretungsmacht (Definition). Vertretungsmacht – Befugnis, für einen anderen wirksam Rechtshandlungen vornehmen zu können.
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venire contra factum proprium (Definition). venire contra factum proprium – Widerspruch zum eigenen früheren Verhalten.
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Treu und Glauben (Definition). Treu und Glauben – ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Inhalt sich nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden richtet, § 242 BGB.
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Sittenwidrigkeit (Definition, Erklärung, Voraussetzungen). Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes. Voraussetzungen: 1. Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung 2. Zwangslage des Bewucherten 3. Bewusstes Ausnutzen durch den Wucherer
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Schweigen, normiertes (Definition). Schweigen, normiertes – Schweigen an Erklärungs Statt (nach gesetzlichen Tatbeständen).
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Realofferte (Definition). Realofferte – Angebot durch Handlung, z.B. Zusendung
https://nbs-research.com/was-ist/potestativbedingung/
Potestativbedingung (Definition). Potestativbedingung – Bedingung, bei der die Herbeiführung des fraglichen Ereignisses im Belieben des Erklärungsgegners steht.
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Perplexität (Definition). Perplexität – innere Widersprüchlichkeit
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peremptorisch (Defintion, Begriff). peremptorisch – dauerhaft rechtshindernd.
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Kollusion (Definition). Kollusion – bewusstes Zusammenwirken des Vertreters und des Geschäftspartners zum Nachteil des Geschäftsherrn (§138 sittenwidrig).
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Irrtum (Definition). Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von Erklärtem und Gewolltem, z.B.: error in negotio: Irrtum über die Art des Geschäftes error in objecto:Irrtum über die Identität Geschäftsgegenstands error in persona: Irrtum über die Identität des Geschäftspartners
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invitatio ad offerendum (Definition). invitatio ad offerendum – Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung
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Gestaltungsrecht (Defintion). Gestaltungsrecht – das Recht unmittelbar durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern.
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Geschäftsfähigkeit (Definition). Geschäftsfähigkeit – Fähigkeit, persönlich im eigenen Namen an Rechtsgeschäftigen beteiligt zu sein. Abgrenzung zu den beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 2, 106 BGB): Minderjährige nach Vollendung des 7. Lebensjahres und Geschäftsunfähigen (§§ 104, 105 BGB): Kinder vor Vollendung des 7.…
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Fehleridentität (Definition). Fehleridentität – Fall in dem derselbe Unwirksamkeitsgrund sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft erfasst.
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Bedingung-Begriff Bedingung – jedes zukünftige ungewisse Ereignis, 2 Formen (§§ 158ff. BGB) aufschiebende (Suspensivbedingung) und auflösende (Resolutivbedingung).
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Drohung (iSv § 123 I BGB). Drohung ist die Ankündigung eines künftigen Übels, auf das der Handelnde Einfluss hat oder zu haben vorgibt und mit dem die Abgabe einer bestimmten Willenserklärung bezweckt ist.
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Duldungsvollmacht ist anzunehmen, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen durfte, dass der als Vertreter handelnde bevollmächtigt ist.
https://nbs-research.com/was-ist/erklaerungsdissens/
Erklärungsdissens (Definition). Erklärungsdissens – Eine weder objektiv noch subjektiv bestehende Einigung.
https://nbs-research.com/was-ist/erfuellungsschaden/
Erfüllungsschaden (Definition) Erfüllungsschaden – Schaden, den der Vertragspartner dadurch erleidet, dass der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.
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Erfüllungsgehilfe (Definition). Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis als seine Hilfsperson tätig wird.