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Laut Antimonopoldienst (FAD) Russlands, ist es von nun an den Luftverkehrgesellschaften der Binnenfluglinien verboten, die nichterstattbaren Tickets zu verkaufen.

Die Airlines dürfen keine nichterstattbaren Flugtickets verkaufen

Nach der Meinung der FAD-Vertreter widerspricht das Vorhandensein der nichterstattbaren Flugtickets dem Luftgesetzbuch der Russischen Föderation. Gemäß diesem Kodex hat jeder Passagier das Recht auf den Flug zu verzichten, dabei muss er die Fluggesellschaft mindestens einen Tag vor dem geplanten Abflug informieren, daraufhin muss der Flugbeförderer teilweise oder volle Rückzahlung leisten.

Auch haben die FAD-Vertreter die Fluggesellschaften verpflichtet, die transparente Preisbildung für die Flugtickets zu gewährleisten.

Die letzte Forderung der FAD erstanden infolge der Prüfungen der zahlreichen Klagen der Fluggästen, dass die reale Summe, die für den Ticket bezahlt wurde, mit dem angegebenen Ticketwert – einschließlich Angaben auf der offiziellen Webseite – nicht übereinstimmt.

Im Antimonopoldienst erklärte man, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, die Rechtmäßigkeit der Zahlungen und Gebühren, die die Fluglinien festgelegt haben, zu begründen.

Bis zum 30. April 2010 sollen alle Fluggesellschaften dem Antimonopoldienst jene Maßnahmen mitteilen, die für die Beseitigung der obengenannten Verstöße unternommen wurden.

06.04.2010 sbyt.ru
Übersetzung aus dem Russischen von NBS

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