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An Presnenski-Gericht in Moskau haben sich die Vertreter der Gesellschaft für den Schutz der Rechte der Verbraucher „gesellschaftliche Kontrolle“ mit der Klageschrift gewendet, die sich mit der Demonstration der Werbespots vor Filmvorstellungen, die Rechte der Verbraucher verletzt, befasst. Die Vertreter der Gesellschaft für den Verbraucherschutz „gesellschaftliche Kontrolle“ beschuldigen in der Klageschrift die Kinos des Betrugs der Kinobesucher. Wenn das Gericht diese Klage befriedigen wird, können die Kinobesucher, die meinen, dass man ihnen die Durchsicht der Werbung aufdrängt, vom Kino nicht nur die Kompensation des Wertes der Karte, sondern auch die Kompensation des moralischen Schadens fordern.

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Moskau: Verbraucherschützer gegen Werbung in den Kinos

Die Beklagten zur Sache sind: das Netz Karo-film Management, die Filmgesellschaft Paradise Production, sowie das Netz der Kinos Formel des Kinos. Die Kläger meinen, dass die Kinobesucher gezwungen werden, die Werbung zu sehen, da die Filmvorführer den Anfang der Demonstration der Filme verschweigen. Die Vertreter der Gesellschaft für den Verbraucherschutz „gesellschaftliche Kontrolle“ sind überzeugt, dass die Kinos so den doppelten Gewinn herausziehen, denn die Kinobesucher bezahlen die Karten, und später müssen sie die Werbung sehen, deren Vorführung die Werbeträger bezahlen.

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Nikolaj Stepanow, der Partner des Rechtsanwaltkollegiums Muranow, Tschernjakow und die Partner meint, dass diese Klage gute Chancen hat, denn die Zuschauer bekommen nicht rechtzeitig jene Dienstleistung, für die sie bezahlt haben. Die Filmdemonstration soll genau dann anfangen, wie es in der Karte angewiesen wird, wenn das nicht geschieht, verletzen die Kinos das Gesetz. Außerdem ist die Werbung vor der Filmdemonstration eine unnötige Dienstleistung, die die Kinos den Zuschauern aufdrängen. Der Direktor des Institutes für internationales Privat- und Vergleichrecht Dmitrij Dawydenko ist mit Nikolaj Stepanow einverstanden – seiner Meinung nach verletzen die Filmvorführer die Verpflichtungen den Zuschauer gegenüber, wenn sie die Filmdemonstration nicht rechtzeitig beginnen.

Moskau: Verbraucherschützer gegen Werbung in den Kinos

Nach der Meinung des Marketingdirektors von Cinema 360 Sergej Bolotin, der Begriff „die Filmvorstellung“ und die Filmdemonstration sei nicht ein und derselbe. Wie er mitgeteilt hat, beinhaltet der Begriff „die Filmvorstellung“ nicht nur die Vorführung des Filmes, sondern auch das Unterhaltungsprogramm, das früher aus der Wochenschau „Fitil“ bestand, und jetzt besteht dieses Programm aus der Werbung der Filme, sowie der Werbespots und der Werbefilme der informativen Partner der Filmnetze.

Es sei erinnert, dass der Umfang des FilmMarktes laut den Angaben AKAR 700 Millionen Rubel 2008 und 400 Millionen Rubel 2009, nach der Einschätzung Cinema 360, gebildet hatte. Ferner meint die Gesellschaft Cinema 360, dass der Marktumfang etwa 600 Millionen Rubel 2010 bilden wird.

26.01.2010 sbyt.ru
Übersetzung aus dem Russischen von NBS

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