Russland: Zollgebühren für ausländische Autos herabgesetzt
Die russische Regierung hat mit dem Erlass Nr. 339 vom 22.04.2009 die Änderungen zur Verordnung über die Einheitssätze der Zollgebühren und Steuern für die durch die Zollgrenze der Russischen Föderation von Privatpersonen für Privatgebrauch ein- und ausgeführten Waren vorgenommen.
Russland: Zollgebühren für ausländische Autos herabgesetzt
Für die Autos im Alter von 3 bis 7 Jahren, unabhängig vom Herstellungsland, und mit Hubraum des Motors unter 1000 Kubikzentimeter wird die Zollgebühr in der Höhe von 0,85 Euro pro ccm/Hubraum gesetzlich bestimmt. Für die oben genannten Autos mit Hubraum des Motors von 1500 bis 1800 Kubikzentimeter beträgt der Zoll 1,5 Euro pro ccm/Hubraum.
Für die in Russland hergestellten Autos im Alter von unter 3 Jahren wird der Zoll von 1 Euro pro ccm/Hubraum festgelegt.
29.04.2009 rzd-partner.ru
Übersetzung aus dem Russischen von NBS